AML/KYC-Anforderungen in Österreich: Ein praxisorientierter Leitfaden für Unternehmen
Das österreichische Anti-Geldwäscherecht ist strikt und wird konsequent durchgesetzt. Als Unternehmer müssen Sie Ihre Pflichten kennen, um Bußgelder und den Lizenzentzug zu vermeiden.
Das österreichische AML-Rahmenwerk basiert auf den EU-Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung (AMLD) und ist im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) umgesetzt. Alle Verpflichteten — darunter Zahlungsinstitute, Kryptounternehmen und bestimmte professionelle Dienstleister — müssen über ein robustes AML/KYC-Programm verfügen.
Wer ist verpflichtet?
Folgende Unternehmen unterliegen in Österreich den AML-Pflichten:
- Banken, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute (EMIs)
- Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (VASPs/CASPs)
- Immobilienmakler und Notare
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Buchhalter (in bestimmten Kontexten)
- Casinos und Glücksspielanbieter
Wesentliche KYC-Anforderungen
Die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD) muss bei jedem neuen Kunden durchgeführt und regelmäßig überprüft werden. Dazu gehören:
- Identitätsprüfung (Reisepass, Adressnachweis)
- Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Register-Prüfung)
- PEP- und Sanktionsscreening
- Dokumentation der Mittelherkunft und des Vermögensnachweises
- Laufende Transaktionsüberwachung
Sanktionen bei Verstößen
Die FMA kann bei schwerwiegenden AML-Verstößen Bußgelder von bis zu 5 Millionen Euro oder 10 % des Jahresumsatzes verhängen. Auch der Lizenzentzug ist möglich. NEXORA unterstützt Sie beim Aufbau eines auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittenen, rechtssicheren AML-Programms.
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