Rechtliches

Vertragsdokumente & Vorlagen

Stand: 5. September 2026

1. Standardmodell für B2B-Mandate

  • Commercial Proposal / Angebot: beschreibt insbesondere Leistungsumfang und kommerzielle Konditionen. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, ist es freibleibend; eine angegebene Gültigkeitsdauer bezieht sich auf die kommerziellen Konditionen.
  • Beauftragung / Bestellung des Auftraggebers: eine auf das Commercial Proposal Bezug nehmende Beauftragung gilt als Antrag auf Abschluss des dort beschriebenen Vertrages.
  • NEXORA-Auftragsbestätigung: NEXORA nimmt die Beauftragung in Textform, insbesondere per E-Mail, an. Mit der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag nach Maßgabe der dort bezeichneten Vertragsunterlagen zustande.
  • KYC / Onboarding / Compliance: nach Vertragsabschluss beginnt die operative Leistungserbringung erst nach Abschluss erforderlicher Prüfungen und vollständiger Vorlage der angeforderten Unterlagen.
  • Vorauszahlung: soweit vereinbart, beginnt die operative Leistungserbringung erst nach Eingang der fälligen Vorauszahlung.

2. Rangfolge der Vertragsunterlagen

  • 1. individuell ausgehandelte Vereinbarung bzw. von beiden Parteien geschlossener Projektvertrag;
  • 2. NEXORA-Auftragsbestätigung;
  • 3. NEXORA Commercial Proposal / Angebot;
  • 4. wirksam einbezogene NEXORA AGB.

3. AGB

Für Standard-B2B-Mandate gelten die vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten und in der Auftragsbestätigung bezeichneten NEXORA AGB v2026.09. Die deutsche Fassung ist maßgeblich; englische und ukrainische Fassungen dienen der Verständlichkeit. Die deutsche Fassung ist unter https://nexora-consulting.at/de/agb abrufbar. Eine bloße nachträgliche Bezugnahme ersetzt die erforderliche Einbeziehung vor bzw. bei Vertragsabschluss nicht.

4. Gesonderter Projekt- oder Beratungsvertrag

Ein gesonderter Projekt- oder Beratungsvertrag wird verwendet, wenn Umfang, Laufzeit, Risikoprofil oder individuell ausgehandelte Sonderregelungen dies zweckmäßig machen, etwa bei langfristigen Retainern, komplexen regulatorischen Mandaten, besonderen Haftungs-/IP-Regelungen, Erfolgshonoraren oder umfangreichen Daten-/Subunternehmerstrukturen.

5. NDA

Eine einseitige oder gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung kann vor oder während eines Projekts abgeschlossen werden. Umfang, Dauer, Ausnahmen, zulässige Offenlegungen und Rückgabe-/Löschpflichten werden projektbezogen festgelegt. Eine Vertragsstrafe entsteht nur, wenn sie ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

6. AVV / DPA

Eine Vereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO wird vor Beginn der betreffenden Verarbeitung abgeschlossen, wenn NEXORA personenbezogene Daten im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers als Auftragsverarbeiter verarbeitet. Der bloße Zugang zu personenbezogenen Daten macht NEXORA nicht automatisch zum Auftragsverarbeiter.

7. Vollmachten und Vertretung

Soweit ein Mandat eine Vertretung gegenüber Dritten, Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts vorsieht, werden erforderliche Vollmachten gesondert dokumentiert. NEXORA handelt nur im sachlichen Zusammenhang mit dem konkreten Unternehmensberatungsauftrag und innerhalb des Berechtigungsumfangs, insbesondere nach § 136 GewO 1994. Vorbehaltene Tätigkeiten anderer reglementierter Berufe bleiben unberührt.

8. Sprachen und Dokumentenanforderung

Vertragsunterlagen können je nach Dokument in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache bereitgestellt werden. Dokumente und projektspezifische Vorlagen können unter office@nexora-consulting.at oder +43 690 200 210 14 angefordert werden.

9. Hinweis zu Vorlagen

Von NEXORA bereitgestellte Vertrags- oder Projektvorlagen sind für das jeweilige NEXORA-Mandat bestimmt. Ihre Bereitstellung ist keine allgemeine Rechtsberatung für Dritte. Soweit eine eigenständige rechtliche Prüfung, Rechtsgestaltung oder vorbehaltene Rechtsberatung erforderlich ist, wird ein entsprechend befugter unabhängiger Rechtsanwalt, Notar oder anderer Berufsträger einbezogen.