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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

NEXORA Unternehmensberatung GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer" oder „NEXORA") ist als Unternehmensberatung gemäß § 94 Z 74 GewO 1994 tätig.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen NEXORA und ihren Auftraggebern im Zusammenhang mit der Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen NEXORA und ihren Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, Rahmenvereinbarungen und Zusatzverträge.

1.4 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, NEXORA hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5 Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Rangfolge: (1) Projektvertrag, (2) Auftragsbestätigung, (3) diese AGB.

1.6 Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Vertragsabschluss und Angebote

2.1 Angebote von NEXORA sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2 Der Vertragsabschluss kann auch per E-Mail oder elektronischer Signatur erfolgen.

2.3 Der Auftraggeber erklärt durch Erteilung des Auftrags seine Zustimmung zu diesen AGB.

2.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang wird im Einzelfall vereinbart und in der Auftragsbestätigung oder im Projektvertrag festgehalten.

3.2 Art der Beratungsleistungen

NEXORA erbringt Unternehmensberatungsleistungen gemäß § 94 Z 74 GewO 1994, insbesondere strategische Unternehmensführung, betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Rechnungswesen (managementseitig), Personalwesen sowie Compliance-Beratung.

3.3 Abgrenzung zu reglementierten Tätigkeiten

NEXORA erbringt keine Rechtsberatung (RAO), keine Steuerberatung (WTBG) und keine Wirtschaftsprüfung. Derartige Leistungen werden durch zugelassene Partnerunternehmen erbracht oder koordiniert.

3.4 Beratung als Dienstleistung mit Sorgfaltspflicht

NEXORA schuldet sorgfältige Beratungsleistung nach ordentlicher Berufsausübung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

3.5 Einsatz von Subunternehmern

NEXORA ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer oder Kooperationspartner einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei NEXORA.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, NEXORA alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.1 Informations- und Unterlagenpflicht

Alle relevanten Informationen und Unterlagen sind vollständig und korrekt bereitzustellen. Änderungen in wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnissen sind unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Zugang und Ansprechpartner

Der Auftraggeber stellt Zugang zu relevanten Systemen und Ansprechpartnern sicher und benennt einen kompetenten Ansprechpartner.

4.3–4.5 Weitere Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber gewährleistet ein förderliches Arbeitsumfeld, informiert über parallel laufende Beratungen und gibt zeitnah Rückmeldung zu übermittelten Dokumenten.

4.6 Folgen unterlassener Mitwirkung

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten ist NEXORA berechtigt, die Leistung zu unterbrechen. Mehrkosten und Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Projektorganisation, Fristen und Änderungen

5.1 Projektplanung und Meilensteine

NEXORA erstellt, sofern vereinbart, einen Projektplan als Orientierungsrahmen, der bei Änderungen des Leistungsumfangs angepasst werden kann.

5.2 Leistungszeit und Verzug

Vereinbarte Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „Fixtermin" schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt befreit beide Parteien für die Dauer der Behinderung.

5.3 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen (Change Requisits) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Honorar- und Zeitplananpassungen führen.

6. Honorare, Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Honorarmodelle

Vergütung kann als Stunden-, Pauschal-, Projekt- oder Retainerhonorar vereinbart werden.

6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 20 % in Österreich).

6.3 Barauslagen, Reisekosten und Aufwendungen werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

6.5 Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.

6.6 Bei Verhinderung der Leistungserbringung durch den Auftraggeber behält NEXORA Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen.

6.7 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Leistungszeit, Berichte und Dokumentation

7.1 NEXORA berichtet dem Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt.

7.2 Nach Abschluss des Auftrages erhält der Auftraggeber einen Schlussbericht in der vereinbarten Form.

7.3 Mündliche Erklärungen sind nicht rechtsverbindlich, sofern nicht schriftlich bestätigt.

8. Urheberrechte und Nutzungsrechte

8.1 Alle von NEXORA erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von NEXORA.

8.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

8.3 Weitergabe an Dritte ist bei berechtigtem Interesse und Wahrung der Vertraulichkeit zulässig.

8.4 NEXORA darf gewonnene Erkenntnisse in anonymisierter Form für interne Zwecke verwenden.

8.5 Bei Verstößen ist NEXORA berechtigt, Schadenersatz und Unterlassung zu verlangen.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 NEXORA verbessert bekannt werdende Mängel. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

9.2 Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.3 NEXORA haftet für Schäden (außer Personenschäden) nur bei grobem Verschulden. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

9.4 Die Haftung ist auf den dreifachen Nettorechnungswert des Auftrages, maximal auf den Betrag einer Berufshaftpflichtversicherung beschränkt.

9.5 Ausnahmen: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden.

9.6 Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens drei Jahre nach Leistungserbringung.

9.7 Der Auftraggeber trägt die Beweislast für ein Verschulden von NEXORA.

10. Datenschutz, Vertraulichkeit und Informationssicherheit

10.1 NEXORA verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzvorschriften (DSGVO, DSG).

10.2 Soweit NEXORA personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

10.3 NEXORA und beigezogene Dritte verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen über vertrauliche Informationen des Auftraggebers. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

10.4 NEXORA setzt angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO ein.

10.5 Alle Mitarbeiter und Subunternehmer unterliegen entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen.

10.6 Erkenntnisse aus dem Auftrag darf NEXORA in vollständig anonymisierter Form für interne Weiterbildung verwenden.

10.7 Datenschutzerklärung: nexora-consulting.at/datenschutz

11. Sicherung der Unabhängigkeit und Nichtabwerbung

11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

11.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während des Vertragsverhältnisses und 12 Monate danach keine Mitarbeiter von NEXORA abzuwerben. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe von sechs Bruttomonatsgehältern fällig.

12. Laufzeit, Kündigung und Stornobedingungen

12.1 Einzelaufträge enden mit dem Abschluss des Projekts. Rahmenverträge haben vereinbarte Laufzeit oder laufen auf unbestimmte Zeit.

12.2 Ordentliche Kündigung: 30 Tage zum Monatsende schriftlich, sofern nichts anderes vereinbart.

12.3 Außerordentliche Kündigung: bei wesentlicher Vertragsverletzung, Zahlungsverzug über 30 Tage oder Insolvenz.

12.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

12.5 Bei Kündigung durch den Auftraggeber aus eigenen Gründen behält NEXORA Anspruch auf Honorar für erbrachte Leistungen und Ausfallsentschädigung.

12.6 Stornobedingungen für Workshops und Termine

  • Absage bis 14 Tage vor dem Termin: kostenlos
  • Absage 7–13 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • Absage weniger als 7 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

Einmalige kostenfreie Umbuchung möglich, sofern mindestens 5 Werktage vor dem Termin mitgeteilt.

13. Referenzen und Öffentlichkeitsarbeit

13.1 NEXORA darf den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenzkunden nennen.

13.2 Projekte dürfen in anonymisierter Form als Referenzbeispiele verwendet werden.

13.3 Namentliche Erwähnung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

14. Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Gerichtsstand: Wien (soweit gesetzlich zulässig ausschließlich).

14.3 Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzlich zulässige ersetzt.

14.4 Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

14.5 Vertragssprache ist Deutsch. Bei mehrsprachigen Fassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

14.6–14.7 Im Fall von Widersprüchen gilt die Rangfolge gemäß Punkt 1.5. Frühere Vereinbarungen werden durch diesen Vertrag ersetzt.

15. Besondere Hinweise für Verbraucher

Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG vorrangig. Für im Fernabsatz geschlossene Verträge besteht ein Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG (14 Tage ab Vertragsabschluss).

Gültig ab: April 2026 · NEXORA Unternehmensberatung GmbH · Franz-Josefs-Kai 27/DG/9, 1010 Wien · FN 663874 k · UID ATU82669239